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Dienstag, 12. Juni 2007

Redewendungen von Beamten und ihre Bedeutung :

"Des hamma imma scho so g'mocht."
Diese Redwendung soll dem ratsuchenden Bürger die Erläuterung einer Fülle von Gesetzesvorschriften ersparen, die das Handeln des Beamten begründen würden.

"Des hamma no nie so g'mocht."
Mit dieser Formulierung wird dem Bürger klar gemacht, dass es für sein Anliegen noch keinen Präzedenzfall gibt.

"Was glau'm se, wea se san?"
Aufforderung an den Bürger, sich des in der Verfassung verankterten Gleichheitsgrundsatzes zu erinnern.

"Do kennt jo a jeda kumma."
Hinweis an den Bürger, dass eine besondere Behandlung seines Anliegens unerwünscht Vorbildwirkung nach sich ziehen könnte.

"Se san net da anziche, bei dem des so g'mocht wird."
Dient dazu, den Bürger im Falle einer negativen Erledigung seines Anliegens zu vertrösten.

"Waun ma des an erlaub'n, woinn's olle hobn."
Erläuterung, warum Ausnahmen infolge deren Widerspruchs mit dem Gleichheitsgrundsatz grundsätzlich nicht möglich sind.

"Fia des homma ka Göd."
Da so ein Anliegen aus sachlichen Gründen nicht abgewiesen werden kann, bietet diese Redewendung einen allgemein verständlichen Ausweg.

"Dafia bin i net zuaständig."
Die Kurzform für: Gemäß der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien vom ..

"Waun i des ollas wissat, warat i net do."
Aufforderung an den Bürger, sich mit dem Niveau seines Anliegens an den auf Grund der Besoldung des Beamten zu erwartenden mentalen Möglichkeiten des Staatsdieners zu orientieren.

"Do muaß i zerscht mit'n Schef redn."
Verweis auf den strikt einzuhaltenden Dienstweg und die vorgegebene interne Hierarchie.

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Dienstag, 01. Mai 2007

BigBrother und der Datenschutz

Mail eines Lieblingnachbarn an die Behörde. - no comment.

Sehr geehrte Damen und Herren!

Seit einigen Tagen versuchte ich - leider vergeblich - zu den üblichen Bürozeiten telefonisch mit Ihrer Kollegin Frau Bxxxxxr (Bezirksausländeramt Nxxxxs, zuständig für Stadtbezirk Lindenxxxx) Kontakt aufzunehmen.

Da kam mir die geniale Idee ihr doch eine eMail zu schicken, nur leider darf die Telefonzentrale der Stadt Köln mir die entsprechende eMail-Adresse aus Datenschutzgründen nicht nennen weil ich den Vornamen der guten Frau nicht kenne.

(a propos: Vorratsdatenspeicherung & geheime Infiltration von Datenverarbeitungssystemen möchten unsere gewählten Vertreter ihren Sicherheitsorganen dieser Tage gewähren bzw. in unserem schönen Nordrheinwestfalen durchstöbert der Verfassungsschutz ja vielleicht jetzt schon meine Festplatte wenn nicht gerade BND oder MAD die Leitung blockieren, aber wenn der Bürger mal eine eMail-Adresse haben möchte und nur Dienstort, Nachnamen, Durchwahl und Haarfarbe der Beamtin kennt, nicht aber den Vornamen -- ja dann schlägt der Datenschutz mit voller Härte zu.)

Wie dem auch sei, vielleicht könnten Sie - unter Wahrung aller datenschutzrechtlichen Bestimmungen - diese eMail Frau Bxxxxxr weiterleiten, auf das sie selbst entscheiden möge ob sie mit mir in Kontakt treten möchte.

Danke. mit freundlichen Grüßen, xyz

(Anm.: Namen und Orte unkenntlich gemacht, um Verfasser und Adressat von BND, MAD, NSA, AKH, ISDN, ADSL und sonstigen Bedrohungen zu schützen.)

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